Die Gästekarte erhalten Sie bei der Ankunft bei Ihrem Gastgeber, sobad Sie den Meldeschein ausgefüllt haben. Mit unserer Gästekarte erhalten Sie in Rimsting, sowie in der Region Chiemsee-Alpenland und Chiemgau zahreiche Vergünstigungen und kostenfreie Leistungen.

Fragen Sie Ihren Gastgeber einfach bei der Anmeldung nach der Gästekarte.

Kostenfreie Leistungen in Rimsting

  • Parken an der Natur-Strandanlage an der Prienmündung: einfach Ihre Gästekarte gut sichtbar im Frontscheibenbereich platzieren
  • ab 1.4.2024 Nutzung des ÖPNV (Busse und Regionalbahnen) im Landkreis Rosenheim, MVV Geltungsbereich Zonen 5 – 11
  • Chiemseeringlinie: mit dem Bus Nr. 9586 rund um den Chiemsee, Fahrradmitnahme möglich (kostenpflichtig)
  • Ausleihe in der Rimstinger Bücherei
  • Geführte Vogelbeobachtungen rund um den Chiemsee

Weitere Leistungen

Bei Naturerlebnistouren, Minigolf und vielen Ausflugzielen wie Bergbahnen, Museen, Bäder und Thermen, Freizeitparks erhalten Sie mit der Gästekarte Ermäßigungen.

Eine komplette Übersicht über alle Leistungen finden Sie in der Broschüre “Ihre Gästekarte” von Chiemsee-Alpenland. Die Broschüre können Sie auf unserer Prospektseite herunterladen. Auf der Website von Chiemsee-Alpenland finden Sie auch eine Version zum Online-Blättern.

ÖPNV mit der Rimstinger Gästekarte
– ab 1.4.2024 kostenfrei unterwegs in den Zonen 5 bis 11

Die Gästekarte ist für den Fahrgast die Fahrtberechtigung und muss daher bei der Nutzung des ÖPNV mitgeführt und bei der Kontrolle vorgezeigt werden. In den Zonen 5 bis 11 können Busse und Regionalzüge bis Rosenheim, Wasserburg, Aschau/Sachrang und sogar bis Kufstein kostenfrei genutzt werden.

Die Zonen gruppieren sich kreisförmig um die Kernzone M (Stadt München), Rimsting liegt in Zone 9.
Eine Übersicht über die Linien und Haltestellen von Regionalbahn, S- und U-Bahn bietet der Zonenplan, die Linien und Haltestellen der Busse und Regionalbahnen im Landkreis Rosenheim finden Sie auf den Netzplänen

Eine Fahrplanauskunft und Informationen zur Fahrradmitnahme erhalten Sie auf der Homepage des MVV

Für Fahrten, die über den festgelegten Geltungsbereich der Gästekarte hinausführen, muss der Fahrgast ein Ticket lösen. Das folgende Beispiel erklärt, wie z.B. bei einem Tagesausflug nach München vorzugehen ist:

  • Gästekarte Rimsting: Festgelegter Geltungsbereich: 5 – 11
  • Gast möchte Tagesausflug nach München unternehmen.
  • Für die Fahrt von Rimsting nach München ist ein Ticket für den Geltungsbereich M (Zone München) bis Zone 9 notwendig
  • Fahrgast besitzt mit Gästekarte bereits Fahrtberechtigung für Zonen 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11
    –> Fahrgast benötigt zusätzlich noch Fahrtberechtigung für Zonen M, 1, 2, 3, 4,
    –> Günstigstes Ticket für Hin- und Rückfahrt am selben Tag: Tagesticket für Zonen M bis 4 (1 Person: Single-Tageskarten, 2-5 Personen (auch Familien): Gruppen-Tageskarte)

Für den Tagesausflug nach Salzburg empfehlen wir das Guten-Tag-Ticket der BRB oder das Bayern-Ticket der DB

Die Chiemsee-Ringlinie 9586 (Mai bis Oktober) ist rund um den See kostenfrei (Fahrradmitnahme möglich, kostenpflichtig)

Bus-Linie 9520 Prien – Gstadt – Chieming – Traunstein
MVV-Integration bis Gstadt (Haltestelle Gollenshausen)
• Rimsting – Gstadt: MVV-Tarif: Zonen 9 – 10
• Rimsting – Chieming oder Traunstein: ausbrechender Verkehr → RVO-Tarif
Vorgehensweise: Fahrt Rimsting – Chieming: Mit der Rimstinger Gästekarte kostenfrei bis  Gstadt/Gollenshausen, Ticketkauf im Bus für Abschnitt Gollenshausen – Chieming im RVO-Tarif.

Bus-Linie 9505 Prien – Marquartstein – Reit im Winkl
MVV-Integration bis Bernau (Haltestelle Farbing)
• Rimsting – Bernau/Farbing: MVV-Tarif: Zonen 9 – 10
• Rimsting – Grassau, Marquartstein oder Reit im Winkl  ausbrechender Verkehr → RVO-Tarif
Vorgehensweise: Fahrt Rimsting – Reit im Winkl: Mit der Rimstinger Gästekarte kostenfrei bis  Bernau/Farbing, Ticketkauf im Bus für Abschnitt Bernau/Farbing – Reit im Winkl im RVO-Tarif.

Kurbeitrag

Die Gemeinde Rimsting ist ein staatlich anerkannter Luftkurort. Staatlich anerkannte Kur- und Erholungsorte können von Personen, die sich zu Kur- und Erholungszwecken im Gemeindegebiet aufhalten, einen Kurbeitrag erheben.

Notwendige Rechtsgrundlage ist eine rechtswirksame gemeindliche Kurbeitragssatzung. Beitragspflichtig sind alle Personen, die nicht ihren Hauptwohnsitz in der Gemeinde haben und die sich nicht aus beruflichen oder geschäftlichen Gründen in der Gemeinde aufhalten.

Der Kurbeitrag wird von Übernachtungsgästen über den Vermieter eingehoben.

Wofür wird der Kurbeitrag verwendet?

Der Kurbeitrag ist im Sinne des Kommunalen Abgabengesetzes des Freistaats Bayern (KAG) eine wichtige Stütze für Kur- und Erholungsorte zur Aufrechterhaltung ihrer touristischen Infrastruktur und Basisleistungen, und wird z.B. folgende Leistungen eingesetzt:

  • Unterhalt der Wander- und Radwege
  • Pflege und Instandhaltung des Strandbad Westernach und den Spielplätzen
  • kostenlose Buslinie und Regionalzüge, kostenlose Ausleihe in der Bücherei, kostenloses Parken am Parkplatz Strandanlage Westernach u.v.m.

Der Kurbeitrag beträgt in Rimsting:

0,85 € für Personen ab 17 Jahre pro Nacht
0,42 € für Schwerbeschädigte mit 50 % GdB und notwendigen Begleitpersonen

Kinder bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres sind kurbeitragsfrei.

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB’s)

Hier finden Sie unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen